Kostenübernahme

Privatersicherte und Behilfeberechtigte

Sind sie privat versichert, dann erkundigen Sie sich bitte bei  Ihrer Versicherung über deren Bestimmungen bei Psychotherapie. In jedem Fall ist zu empfehlen, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Privatversicherung einzuholen. Sind Sie beihilfeberechtigt, richtet sich die Erstattung von Psychotherapie nach den Beihilfevorschriften. Die Kosten werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Die Rechnung erfolgt monatlich nach jeder 5. Behandlungssitzung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz, welche sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Selbstzahler

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Diagnosen bei Ihrer Krankenversicherung registriert. Die Kosten für Selbstzahler richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich Versicherte

In Ausnahmefällen kann die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erfolgen. Sollte Ihre Suche nach einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten erfolglos geblieben sein, kann bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein entsprechender Antrag gestellt werden. Bitte informieren Sie sich zu den Bedingungen vorab bei Ihrer Krankenkasse. 

 

 

 

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