Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Da ich an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehme und als Kinder- und Jugendlichpsychotherapeut für alle gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen bin, entstehen für gesetzlich Versicherte keinerlei Kosten.   

Privatersicherte und Behilfeberechtigte

Falls sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei  Ihrer Versicherung über deren Bestimmungen bei Psychotherapie. In jedem Fall ist zu empfehlen, sich die schriftliche Zusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Privatversicherung einzuholen. Sind Sie beihilfeberechtigt, richtet sich die Erstattung von Psychotherapie nach den Beihilfevorschriften. Die Kosten werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Die Rechnung erfolgt monatlich nach jeder 5. Behandlungssitzung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), üblicherweise mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz, welche sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

 

 

 

 

 

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